Namensliste für Betriebsrat: Kenntnis über Schwerbehinderte nötig, um Pflichterfüllung des Arbeitgebers zu überwachen
Da eine Schwerbehinderung einem Menschen nicht zwingend anzusehen ist, ist es auch sehr verständlich, dass der ein oder andere Arbeitnehmer eine solche gern für sich behält, so wie jeder andere es mit Privatem auch handhabt. Unter welchen Umständen man im Arbeitsverhältnis wem gegenüber jedoch nicht umhin kommt, eine Schwerbehinderung anzugeben, konnte in diesem Fall erst durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) geklärt werden.