Kündigung trotz Schwerbehinderung – Was Sie jetzt wissen müssen
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine wirksame Kündigung erfordert die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats und meist die Zustimmung des Integrationsamts. Betroffene haben nur drei Wochen Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie mit Ersteinschätzung und schneller Hilfe.