Wohnungseigentümerversammlung online: Wahl von Hard- und Software darf in Absprache mit dem Beirat der Verwaltung überlassen werden
Spätestens während der Corona-Pandemie erwies sich die moderne Informationstechnologie als Fluch und Segen zugleich – und zwar für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen. Doch nach wie vor bringt ihre Anwendung Rechtsstreitigkeiten mit sich. Das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) musste sich mit Hard- und Softwarefragen bei Versammlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigen, die künftig auch online ablaufen sollten.