Zweiter Rettungsweg fehlt: Schadensersatz gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Pflichtverletzung möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit Schadensersatzansprüchen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigen. Im Zentrum stand hierbei nicht nur die Frage, ob und wann die Gemeinschaft für Schäden am Sondereigentum haftet. Es ging zudem darum, unter welchen Voraussetzungen entgangene Mieteinnahmen ersetzt werden müssen – und hier waren damit die zuvor betrauten Instanzen nicht so genau, wie vom BGH gefordert.