Verhaltensbedingte Kündigung in der Schwangerschaft: Starker Schutz, klare Grenzen
Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist ohne behördliche Zustimmung grundsätzlich unwirksam – auch in der Probezeit. Wann greift der Mutterschutz nach § 17 MuSchG, welche Ausnahmen gibt es und warum ist die fristgerechte Klageerhebung trotzdem entscheidend?