Chatbot „zitiert“ BGH: Gewissenhafte Quellenüberprüfung gehört zur unerlässlichen anwaltlichen Sorgfaltspflicht
Wenn das Studium nur nicht wäre, könnte Jura sicherlich das Richtige für Millionen Rechthaber sein, oder etwa nicht? Wer nun schmunzelnd an die Möglichkeiten der KI denkt und die Anwaltsrobe in greifbarer Nähe wähnt, sollte sich den Fall des Landgerichts Frankfurt am Main (LG) zu Gemüte ziehen. Wer danach meint, mit besserer Quellenprüfung wäre es getan, dem sei gesagt: „Etwas mehr“ ist dann doch vonnöten. Denn nicht immer werden Gerichte so wohlwollend urteilen wie hier.