„Allgemein gepflegt“: Wann die Zustandsbeschreibung eines Hauses für Käufer zur erwartbaren Beschaffenheit wird
Immobilien werden in der Regel unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Wie es jedoch aussieht, wenn bestimmte Eigenschaften zugesichert werden, an denen schließlich berechtigte Zweifel bestehen, zeigt dieser Fall des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG).