Scheidung nach 3 Jahren Trennungszeit: Das gilt ohne Zustimmung des Partners
Leben Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe nach § 1566 Abs. 2 BGB unwiderlegbar vermutet. Eine Zustimmung des anderen Ehepartners ist für die Scheidung nicht mehr erforderlich. Ein Rechtsanwalt bleibt dennoch notwendig, um den Scheidungsantrag ordnungsgemäß beim Familiengericht einzureichen.