„Made by KI“: Auch beim Verfassen von Prompts ist schöpferische Handschrift unverzichtbar, um Designs zu schützen
Künstliche Intelligenz (KI) öffnet nicht nur den Anwendern neue Welten – auch Justitia wird sich oft und lang mit den Auswirkungen auseinandersetzen müssen. Dieser Fall des Amtsgerichts München (AG) befasste sich mit der interessanten Frage, ob Bildsymbole, die nicht von Designern, sondern von der KI erschaffen wurden, überhaupt urheberrechtlich geschützt werden können. Wie viel menschliche Kreativität muss in den Ergebnissen stecken, um hierfür Rechte anmelden zu können?