Einvernehmliche Scheidung: Ist ein Verzicht auf Unterhalt möglich?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt sich oft die Frage, ob auf Unterhalt verzichtet werden kann. Während der Trennungszeit ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt gesetzlich ausgeschlossen. Nach der Scheidung ist ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt dagegen grundsätzlich möglich, wenn die Formvorschriften eingehalten werden.