Begünstigungsverbot von Mandatsträgern: Betriebsmitglied erhält keine Entschädigung wegen entgangener Privatnutzung des Dienstwagens
Wer sich im Betriebsrat engagiert, genießt gesetzliche Sonderrechte. Arbeitgeber sollten sich bei der Bevorzugung von Betriebsratsmitgliedern hingegen sehr zurückhalten, wie dieser Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG) beweist. Dabei prüfte es den Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine Entschädigung für die entgangene Privatnutzung eines Dienstwagens und fokussierte dabei das Begünstigungsverbot für Mandatsträger nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).