Zentrales Schutzrecht: Kein Verzicht auf Arbeitszeugnis vor dem Ende des Jobs möglich
In Sachen Arbeitszeugnis kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder zu Streit, der erst von den Gerichten entschieden werden kann. Wäre es da für Arbeitgeber nicht praktisch, diesen Aufwand vertraglich auszuschließen, indem er sich beispielsweise auf ausländisches Recht beruft? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weiß nicht nur die Antwort auf diese Frage, sondern auch die einleuchtende Begründung – völlig egal, was in anderen Ländern gilt.