Doppeltes Pech für Biker: Erst ab einer Tiefe von mindestens 15 cm müssen Schlaglöcher gesichert werden
Wann ein Schlagloch ein schlagendes Argument für den Schadensersatzanspruch nach einem Sturz mit dem Motorrad ist, musste im Folgenden das Landgericht Frankenthal (LG) darlegen. Für Motorradfahrer ist das in der Folge ergangene Urteil deshalb besonders interessant, als dass sie künftig noch besser auf kleinere Unebenheiten zu achten haben als auf größere ab einer Tiefe von 15 cm.