Zeitablauf des Anfechtungsrechts: Nachzüglerkind aus späterer Ehe kann unter Umständen leer ausgehen
Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Wem diese Auffassung zu theoretisch ist, dem hilft womöglich die praktische Anwendung dieser Aussage durch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG).