Nachlasspflegschaft unerlässlich: Wenn der Erbe in einer Gesellschafterversammlung unbekannt ist
Gesellschafter treffen Entscheidungen auf der Basis eines Gesellschaftsvertrags und abhängig von den dort aufgestellten Regularien. Was aber passiert, wenn ein Gesellschafter verstirbt, der vertretungsberechtigter Geschäftsführer war und dessen Erben unbekannt sind, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).