Wirksamkeitsvoraussetzung verfehlt: Unleserliches Gekritzel statt Unterschrift macht Testament unwirksam
Ein handschriftliches Testament ist wirksam, sobald es vollständig von Hand geschrieben und vom Erblasser unterschrieben ist. Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit einem Fall auseinandersetzen, bei dem strittig war, ob das Schriftstück eine Unterschrift des Erblassers enthält.