
Postmortale Vollmacht: Bevollmächtigte können Nacherbenvermerk im Grundbuch löschen lassen
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen (OLG) musste im Folgenden die Frage beantworten, ob eine Vollmacht, die auch nach dem Tod des Erblassers zur Vertretung des Vorerben gelten sollte, auch zur Vertretung von Nacherben berechtigt. Anlass gab hierzu eine abgelehnte Löschung eine Nacherbenvermerks.