Unangemessene Benachteiligung: Preisanpassungsklausel bei Amazon Prime ist unwirksam
Einseitige Änderungen bestehender Vertragskonditionen nimmt so mancher Verbraucher als alternativloses „Friss oder stirb!“ wahr. Auch Amazon machte diesbezüglich von sich reden, so dass das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) prüfen musste, ob der Onlinemarktplatz einseitig die Mitgliedsgebühren für das Amazon-Prime-Programm erhöhen darf. Im Verfahren ging es um die Klauseln in den Teilnahmebedingungen, die Amazon 2022 für eine Preiserhöhung genutzt hatte.