Unklare Unfallsituation: Kann selbst ein Sachverständiger keine Klärung herbeiführen, kommt es zur Schadensteilung
Zwei Autos stehen hintereinander, beide zur selben Fahrtrichtung ausgerichtet. Dann ist das eine hinten, das andere vorn beschädigt. Was hier eindeutig war: Eine Kollision der beiden Pkw hatte stattgefunden. Alles andere jedoch musste das Amtsgericht Essen (AG) klären – oder es zumindest versuchen.