Keine Datenlöschung: HIS-Eintrag der fiktiven Abrechnung bleibt auch nach später erfolgter Reparatur bestehen
Bei fiktiver Abrechnung eines Fahrzeugschadens über 1.500 EUR ist die Kaskoversicherung berechtigt, die Vornahme der fiktiven Abrechnung als Meldegrund an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) zu melden. Welche Voraussetzung genügt, um dort zum Zweck der Aufdeckung bzw. Prävention von Versicherungsbetrug und -missbrauch registriert zu werden, war die Frage im Fall des Amtsgerichts München (AG).