Gültige Betriebsvereinbarung: Nach einem Streik war die Kürzung des Weihnachtsgeldes zulässig
Dieser Sachverhalt liest sich auf den ersten flüchtigen Blick wie eine arbeitgeberseitige Diskriminierung von Streikenden: Arbeitnehmern wurde nach Teilnahme an dem Arbeitskampf das Weihnachtsgeld gekürzt! Doch wie so oft lohnt sich ein zweiter Blick, und der fällt auf eine Betriebsvereinbarung. Diese nahm sich auch das Arbeitsgericht Offenbach am Main (ArbG) ordnungsgemäß vor, bevor es sein Urteil fällte.