Sofortige Wirksamkeit: Über die richterliche Entscheidung zur Namenswahl eines Neugeborenen
Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes getrennt leben, kann schon die Wahl des Namens die Einschaltung des Amtsgerichts (AG) erforderlich machen. So war es auch in diesem Fall, zu dem nach der Entscheidung des Familienrichters das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hinzugezogen werden sollte – was jedoch nicht so recht gelang.