Darlegungs- und Beweislast: Wer Schönheitsreparaturen vermeiden möchte, muss unrenovierten Übergabestatus belegen können
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste schon des Öfteren darüber entscheiden, wann welche Schönheitsreparaturen zu Lasten der Mieter in Mietverträgen zulässig sind. Dass der BGH in diesen Fällen sehr mieterfreundlich urteilt, sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch hierbei einige wichtige Dinge zu beachten sind – wie beispielsweise die vielbesagte Beweislast zu behaupteten Umständen.