Keine Pflichtverletzung: Kein Schmerzensgeld für Verbrennungen mit zu heißem Tee bei gängiger Zubereitungspraxis
In den USA gibt eine Vielzahl solcher Entscheidungen: Menschen ziehen sich Verbrühungen durch unsachgemäße Handhabung von Heißgetränken zu und bekommen dafür ein hohes Schmerzensgeld. Das ist in der Bundesrepublik aber doch anders. Hier wird auf den verständigen Konsumenten abgestellt, der mit ordnungsgemäß zubereiteten Getränken umzugehen weiß – oder etwa nicht? Das Landgericht Oldenburg (LG) weiß Antwort.