50.000 EUR Verlust: Telefonische Weitergabe einer TAN ist grobe Fahrlässigkeit
Das Online-Banking erfordert zwei Legitimationsprozesse – zum einen die persönliche Identifikationsnummer (PIN) und zum anderen eine Transaktionsnummer (TAN). Mitterweile gibt es verschiedene technische Verfahren, diese Zweiwegeidentifikation zu erfüllen, beispielsweise per Fingerabdruck in einer App oder via SMS-Übermittlung von Nummern. Dass eine telefonische Übermittlung der Identifikationsnummern immer ausgeschlossen ist, musste ein Ehepaar schmerzlich lernen – denn auch das Landgericht Saarbrücken (LG) konnte ihm nicht helfen.