Unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand: Waldbrand kann als erhebliche Beeinträchtigung Rücktritt vom Reisevertrag rechtfertigen
Wenn ein großer Mangel der Durchführung der Reise entgegensteht, kann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein. Wie es sich dabei mit Stornierungen aufgrund von Waldbränden verhält, war vom Amtsgericht Düsseldorf (AG) zu klären.