Unfall mit Einsatzwagen: Polizist haftet für Schäden nach grob fahrlässigem Verstoß gegen dienstliche Sorgfaltspflichten
Die Sonderrechte, die unsere Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem Angehörigen der Polizei einräumt, sind kein Freifahrtschein. Ob unter diesem Gesichtspunkt ein Polizeibeamter, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall verursacht, von seinem Vorgesetzten für den Schaden in Regress genommen werden kann, musste das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entscheiden.