Haftung nach Steinschlag: Verschuldensunabhängige Regelung in Mietwagen-AGB führt zu Unwirksamkeit der Klausel
Wer sich ein Auto leiht, muss für selbstverschuldete Schäden aufkommen. Was im Privaten Ehrensache ist, wird im gewerblichen Leihbetrieb schriftlich geregelt. Dass aber nicht alles „bleibt“, was sprichwörtlich geschrieben und unterschrieben wurde, zeigt der Fall des Amtsgerichts München (AG). Denn wie – bitteschön – sollte ein noch so vorsichtiger Autofahrer auch verhindern, dass die Windschutzscheibe seines Gefährts von einem Stein getroffen wird?