Bei teilmittellosem Nachlass: Die Vergütung des Nachlasspflegers hat Vorrang vor den Gerichtskosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste einen seit längerem in der Rechtsprechung bestehenden Streit entscheiden. Die zu klärende Frage war, in welcher Rangfolge die Vergütung des Nachlasspflegers im Verhältnis zu den Gerichtskosten bei einem teilmittellosen Nachlass steht. Bei einem solchen Nachlass liegt zwar ein Aktivvermögen vor, das insgesamt aber nicht ausreichend ist, um sämtliche Nachlassverbindlichkeiten abzudecken.