„Dessen Ehefrau“: Wortwahl entscheidet über Wechselbezüglichkeit bei eingesetzter Ersatzschlusserbin
Ehegatten können im Berliner Testament festlegen, wer nach dem Tod der beiden das Vermögen erhalten soll. Ein solcher gemeinsamer letzter Wille kann für den Überlebenden bindend werden, wenn die Verfügungen wechselbezüglich sind. Inwieweit die Regelung zu einer Ersatzschlusserbin wechselbezüglich sein kann, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).