Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
Eine krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift. Entscheidend sind die Prognose für zukünftige Fehlzeiten, die betrieblichen Auswirkungen und eine Interessenabwägung. Arbeitgeber müssen dennoch das Maßregelungsverbot beachten und dürfen nicht diskriminieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist für beide Seiten unerlässlich.