Gleichbehandlungsgebot: Bayerisches Familiengeld verletzt Europäisches Unionsrecht
Im Folgenden sah sich der Freistaat Bayern einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des sogenannten „Bayerischen Familiengelds“ ausgesetzt. Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der prüfen musste, ob Deutschland damit gegen geltendes Unionsrecht verstoßen hat.