Verkehrszeichen übersehen: Wer auf öffentlichen Parkplätzen die einfache Umschaupflicht ignoriert, haftet für Abschleppvorgang
Nicht gesehen, nicht gewusst? Mit Ahnungslosigkeit kommt man vor Gericht meist nicht weit, so wie auch im Leben selbst. Deshalb gibt es Regeln, die uns alle absichern. So regelt etwa die Sorgfaltspflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem, wie genau wir uns umzuschauen haben – und wo. Wer das nicht gewusst haben will, bekommt nach einer Rechnung bei Bedarf auch noch Nachhilfe, in diesem Fall vom Verwaltungsgericht Leipzig (VG).