Mehrmalige Befristungen: Personalrat muss nur aktuellen Befristungsgrund prüfen
Im folgenden Fall hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) das weite Feld der Arbeitsvertragsbefristungen auf dem Tisch und sich damit beschäftigt, wie weit die Beteiligung des Personalrats reicht, wenn Verträge im öffentlichen Dienst befristet verlängert werden. Der Fokus lag darauf, welche Informationen der Arbeitgeber geben muss und ab wann die Mitbestimmung durch den Personalrat als erfüllt gilt.