Auswahlverschulden: Kein Erstattungsanspruch bei erkennbar fehlender Neutralität eines Kfz-Gutachters
Wer jemanden mit einer Schadensfeststellung beauftragt, der ganz offensichtlich nicht als neutral anzusehen ist, muss sich warm anziehen, wenn es um die Erstattung der Reparaturkosten angeht. Im folgenden Fall gehörte der Gutachter demselben Unternehmen an wie die beauftragte Reparaturwerkstatt – das Amtsgericht Hanau (AG) war gefordert.