Kein Sorgfaltspflichtverstoß: Komplettes Hochfahren der Duplexgarage zerstört zu großzügig geratenes Fahrzeug
Es wirkt wie das Rennen von Hase und Igel, wenn es darum geht, immer größer werdenden Pkws ausreichend Platz einzuräumen. Kaum meint man, ein Größenproblem gelöst zu haben, kommt der Mensch daher und beweist das Gegenteil. Die Duplexgarage ist dafür ein gutes Beispiel. Denn selbst der Erfolg übereinander gestapelter Autos wird obsolet, wenn sich an Nutzungsvorgaben nicht gehalten wird. Die Folgen verhandelte hier das Landgericht Waldshut-Tiengen (LG).