Lebensmittelpunkt nicht erforderlich: BGH erkennt legitimes Interesse an Untervermietung einer Zweitwohnung
Gerichte haben bereits oft entschieden, dass Mieter ein durchaus berechtigtes Interesse an einer Untervermietung haben, das vom jeweiligen Vermieter zuvor verneint wurde. Die Frage in diesem Fall war, ob ein berechtigtes Interesse auch dann vorliegen kann, wenn der Mieter seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Wohnung habe. Dass die Beantwortung nicht so einfach war, beweist die Tatsache, dass das letzte Wort hierzu beim Bundesgerichtshof (BGH) lag.