Grundstücksverkauf rechtens? Über die Nutzung der Vorerbschaft als freies Vermögen des Vorerben
Ein Vorerbe ist nach dem Eintritt der Nacherbfolge verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Verwaltung ergibt. Wie eine solche ordnungsgemäße Verwaltung zu verstehen ist und welche Pflichten und Rechte sich daraus ergeben, klärte der Bundesgerichtshof (BGH) im Folgenden.