„Keine Gefährdung“ reicht nicht: Wer bei Grün in Kreuzung einfährt und erst bei Spurwechsel „geblitzt“ wird, kassiert Fahrverbot
Wer kennt es nicht; kaum hat man einen Weg eingeschlagen, fällt einem ein, dass ein anderer doch praktischer wäre. Dass bei einem Richtungswechsel Rücksichtnahme allein jedoch nicht immer ausreicht, um sich und andere vor Schaden zu bewahren, zeigt der folgende Fall des Bayerischen Oberlandesgerichts (BayObLG). Denn hier war der Weg, für den sich ein Autofahrer spontan entschied, bereits durch ein Rotlicht gesperrt.