Tiere im Straßenverkehr: Fahrzeug- und Hundehalter ohne Haftungsanspruch nach Flucht auf Motorhaube
Bei aller augenscheinlichen Skurrilität, die vor Gerichten bekanntlich nicht selten vorkommt, musste das Amtsgericht München (AG) auch in diesem Fall voller Ernst geltendes Recht sprechen. Im Mittelpunkt stand dabei ein Verkehrsunfall der besonderen Art und ein offensichtlich Geschädigter, der Schadensersatz für sein beschädigtes Fahrzeug der Oberklasse verlangte. Doch der vermeintlich Schuldige zuckte nur mit den Schultern. Warum, das lesen Sie hier.