Erbscheinsverfahren: Erbe muss Echtheit eines Testaments beweisen
Grundsätzlich muss man diejenigen Tatsachen darlegen, die den eigenen Anspruch beweisen können. Wann ein solcher Beweis als erbracht gilt, zeigt dieser Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) landete. Hier stritten zwei Söhne mit ihrem Bruder um das Erbe des gemeinsamen Vaters.