Mieterrechte nicht grenzenlos: Kündigung wegen Verwahrlosung der Wohnung keine Grundrechtsverletzung
Die Unverletzlichkeit der Wohnung in Deutschland ist ein durch Art. 13 Grundgesetz (GG) geschütztes Freiheitsrecht, das die räumliche Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen bewahrt. Dass jedoch nicht alles innerhalb der angemieteten vier Wände erlaubt ist, musste das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären. Die Frage war, unter welchen Bedingungen eine Kündigung wegen des Wohnverhaltens zulässig oder ob selbst eine starke Verwahrlosung der Wohnung mit dem GG vereinbar ist.