Probe-BahnCard: Kündigungsfrist rechtmäßig – Schriftform als Bedingung hingegen nicht
„Mit der Probe-BahnCard 3 Monate fahren und sparen!“ – ein tatsächlich verlockendes Angebot der Deutschen Bahn, das bereits ab 19,90 EUR zu haben ist. Die sechswöchige Kündigungsfrist dieser BahnCard-Variante fand ein Verbraucherschutzverein hingegen nicht in Ordnung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) war gefragt.