Fortsetzung zumutbar: Streit über Nebenkosten rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Eine hitzige Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter über die Nebenkostenabrechnung führte zu einem Wiedersehen beider Parteien vor dem Amtsgericht Saarbrücken (AG). Denn am Ende des Streits stand die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, da eine unüberlegte Bemerkung des Mieters durch den Vermieter als ernsthafte Bedrohung gewertet wurde. Zu Recht?