Rückbau von Überbauten: Keine dauerhafte Duldung ohne gesetzliche Grundlage
Einmal mehr war der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Klärung eines Streits unter Nachbarn beauftragt. Nachdem sich Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) einig waren, sah das Gericht in Karlsruhe die Antwort auf die Frage, ob ein Grundstückseigentümer den von seinem Nachbarn errichteten Überbau dauerhaft hinnehmen muss, etwas anders.