Bloßer Schriftvergleich unzureichend: Zweifel an der Echtheit einer Unterschrift auf einem Testament erfordern Beweisaufnahme
Ein privatschriftliches Testament ist formwirksam, wenn es unter anderem die Unterschrift eines Erblassers trägt. Nicht selten wird eingewandt, dass die Unterschrift auf dem Schriftstück nicht von dem Erblasser stammen könne. Wie auf diesen Einwand im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens zu reagieren ist, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).