Solarpaneele in Eigentümergemeinschaft: Bauliche Veränderung in Eigenregie ist auch nach altem WEG abzubauen
Gesetzesnovellen regeln Dinge anders als zuvor, sonst wären Anpassungen schließlich unnötig. Dass jedoch nicht alles auf den Kopf gestellt wird, was vorher galt, zeigt dieser Fall, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete. Dabei ging es um einen Streit in einer Eigentümergemeinschaft über eine Solaranlage, die ein Eigentümer an seinem Balkon angebracht hatte und die er über zwei Versionen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hinweg durchzusetzen versuchte.