Streit im Kleingarten: Einmalige Pflichtverletzung rechtfertigt nicht automatisch fristlose Kündigung
Ohne Regeln geht es nicht, vor allem in deutschen Kleingartenvereinen. Ob jedoch ein Fehlverhalten gleich den gesamten Frieden im Grünen unhaltbar schädigt, war Thema vor dem Amtsgericht München (AG). Dort wurde ein Streit zwischen Kleingärtnern über eine verpachtete Parzelle verhandelt. Zur Debatte stand dabei, ob die fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses wirksam erfolgt war.