
Verbrüht durch Kaffeekanne: Inventar einer Ferienwohnung muss nicht ohne Anlass auf versteckte Schäden überprüft werden
So manche Urlaubserfahrung ist des Erinnerns nur wenig wert – vor allem, wenn dabei das eigene Kind verletzt wurde. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat in diesem interessanten Fall zu Verbrühungen durch eine defekte Kaffeekanne in einer Ferienwohnung festgestellt, dass Vorsicht immer wieder vor Nachsicht stehen sollte. Denn nicht in allen Fällen kann jemand für die Folgen eines Unglücks haftbar gemacht werden.