Kein rückwirkender Unterhalt: Mahnung durch das Jobcenter löst keinen Verzug aus
Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) ging es um den Unterhalt für ein volljähriges Kind von Februar bis Oktober. Und so bitter es für den jungen Mann auch war: Hier zeigte sich eine der Folgen des Erwachsenwerdens – der Dschungel an zwingenden Abläufen, die es zu berücksichtigen gilt, um seine Ansprüche geltend zu machen.