Testament wirksam: Berufsbetreuer sollte Erbschaft nicht annehmen, wenn er seinen Beruf weiter ausüben will
Berufsbetreuer für eine demente oder behinderte Person genießen einen Vertrauensvorschuss bei der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht dahingehend, dass er das fremde Vermögen uneigennützig verwaltet. Dazu passt es ethisch nicht, dass ein Berufsbetreuer Erbe wird. Während Erbeinsetzungen von Mitarbeitern von Heimen und Pflegeeinrichtungen unzulässig und derlei Testamente unwirksam sind, musste hier das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) klären, wie es sich bei Berufsbetreuern verhält.