Formerfordernis bei Testamentserrichtung: Abschluss durch eigenhändige Unterschrift soll verhindern, dass spätere Zusätze vorgenommen werden
Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit den Formerfordernissen zur Erstellung eines privatschriftlichen Testaments befassen. Dabei ging es aber nicht allein um die Bausteine, aus denen das gültige Testament zu bestehen hat, sondern vor allem um ihre Positionierung. Wenn diese nicht stimmt, kann das Testament rechtsunwirksam sein.