Kann man nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden?
Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt zu werden, stellt für Betroffene eine existenzielle und emotionale Belastung dar. Obwohl es keine absolute Unkündbarkeit gibt, genießen langjährige Mitarbeiter besonderen Schutz – sei es durch tarifvertragliche Regelungen, verlängerte Kündigungsfristen oder erschwerte Bedingungen bei der Sozialauswahl. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie mit jahrelanger Expertise, prüfe die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und setze Ihre Ansprüche optimal durch – vom Arbeitsplatzerhalt bis zur maximalen Abfindung.