Urkunde ohne Unterschrift: Notarielle Unterschrift auf Urkundenumschlag heilt Mangel und macht Erbvertrag dennoch wirksam
Wird eine notarielle Urkunde nicht vom Notar unterschrieben, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Beurkundung. Ob sie dennoch wirksam sein kann, wenn sich die Urkunde in einem Umschlag befindet, auf dessen Verschluss der Notar eben jene notwendige Unterschrift geleistet hat, konnte kürzlich vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen (OLG) beantwortet werden.