Räumungsklage wegen Eigenbedarfs: Keine nachträgliche Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger möglich
Ob das Sozialamt die Kosten eines Räumungsverfahrens übernehmen muss, ist eine Frage, die das Landessozialgericht Hessen (LSG) entscheiden musste. Denn sobald der Sozialhilfeträger die übernommene Miete stets pünktlich bezahlt hat und die Räumungsklage sich folglich auch nicht auf verspätete Mietzahlungen stützt, wird es schwierig, hier auf Hilfe zu hoffen – vor allem nachträglich. Lesen Sie hier, warum.