Bei notariellem Testament: Erbschein bei Grundbuchberichtigung nicht zwingend erforderlich
Eine Eintragung im Grundbuch soll nur vorgenommen werden, nachdem die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wurden. Ob eine Grundbuchberichtigung jedoch stets die Erteilung eines Erbscheins voraussetzt, war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).