Tatsachengrundlage beim Sorgerecht: Ausländische Sorgerechtsentscheidung kann auch ohne Anhörung des Kindes anerkannt werden
Die Welt ist mobil, und innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit. Das führt wiederum auch dazu, dass Menschen mitsamt ihrer Geschichte umziehen, also auch mit ausländischen Sorgerechtstiteln, die dann in Deutschland anerkannt werden müssen. Ein solcher Fall schaffte es vor kurzem bis vor den Bundesgerichtshof (BGH).