Sachverständigengutachten vonnöten: Ortsübliche Vergleichsmiete keine Basis für Mieterhöhung einer teilgewerblich genutzten Wohnung
Im Wohnraummietrecht ist es recht einfach: Der Vermieter nimmt sich den Mietspiegel vor und schaut nach der entsprechenden Vergleichsmiete. Doch wenn die Wohnung auch teilgewerblich genutzt wird, wird es schwieriger – so auch im folgenden Fall des Landgerichts Berlin (LG).