Kein „Abzug neu für alt“: Beschädigung eines zwölf Jahre alten Garagentors, das 100 Jahre alt hätte werden können
Das Amtsgericht Steinfurt (AG) hat im folgenden Fall klargestellt, wann Versicherungsfälle unter dem Grundsatz „alt gegen neu“ abgerechnet werden können. Dabei stellte es unter anderem fest, dass es bei einem beschädigten Garagentor doch recht schwierig werden könnte, sich bei einem diesbezüglichen Ersatz einen messbaren wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Und somit ahnt man bereits den Ausgang des Verfahrens.